In dubio pro reo? BGH-Urteil zum Thema Stadionverbote
Stadionverbote dürfen weiterhin aufgrund eines Verdachts ausgesprochen werden. Mit Sorge und Unverständnis nimmt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis. Die Entscheidung des Gerichts verhindert die Möglichkeit dem “Problemfall Stadionverbot“ neu zu begegnen, fernab von Generalverdacht und Sippenhaft. Billigend wird in Kauf genommen, dass auch unschuldige Fußballfans einer für sie schwerwiegenden Sanktionierung zugeführt werden. Vielmehr bestärkt es einige Vereine in ihrem Handeln, subjektiv und ohne konkrete Tatsachengrundlage eine solch gravierende Maßnahme anzuwenden. Aus Sicht der Fanprojekte ist dies ein schwerwiegender Fehler. Denn dabei wird zu gern übersehen, dass durch diese unsachliche Vorgehensweise die Situation an Spieltagen nicht entschärft, sondern zugespitzt wird. Es ist offensichtlich, dass dort wo kulturelle Interessen, auf unangemessene Interessen der Sicherheit stoßen, ein Konflikt nahezu unvermeidbar ist. Der durch die Vereine und Polizei viel zitierte „präventive Charakter“, ist hier nicht einmal im Ansatz zu erkennen.
Für die Fanprojekte bedeutet die Entscheidung des BGH zudem ein weiterhin ungelöstes Problem innerhalb der pädagogischen Arbeit. Wie soll man insbesondere jungen Menschen erklären, dass es erstrebenswert ist sich an Recht und Ordnung zu orientieren, wenn sie gleichzeitig erfahren müssen, dass ihr persönliches Verhalten letztendlich doch gar keine Rolle spielt? Die Botschaft lautet: Es ist egal wie du dich verhältst wenn du zum Fußball fährst. Du bekommst ein Stadionverbot. Du musst nur verdächtig sein!
Deshalb fordern die Fanprojekte zum wiederholten Mal und unabhängig von der heutigen Entscheidung, eine verantwortungsbewusste Umsetzung der neuen Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten durch die Fußballvereine. Insbesondere dem Recht der betroffenen Fans auf eine Anhörung muss eine bedeutende Rolle zukommen. Diese sollte unter dem Gesichtspunkt von Transparenz und Nachvollziehbarkeit vor Aussprache von bundesweiten Stadionverboten stattfinden.
Zudem stellt sich für die Fanprojekte nach wie vor die Frage, inwieweit bundesweite Stadionverbote überhaupt als „erzieherische Maßnahme“ zur positiven Verhaltensbeeinflussung geeignet sind. Vielmehr machen die Fanprojekte die Erfahrung, dass Fans Stadionverbote als Strafe begreifen und die Aussprache eher zu einer Verfestigung von Verhaltensstrukturen beiträgt.
30. Oktober 2009, Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte