[…] Umso verstörender ist es für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) daher, dass die Ermittlungsbehörden in Sachsen über mindestens zwei Jahre lang einen Mitarbeiter des Fanprojekt Leipzig als Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren nach Paragraph §129 StGB geführt haben: Bildung einer kriminellen Vereinigung! Ihm wird vorgeworfen, zu unter Verdacht stehenden Fans regelmäßig Kontakt gehabt zu haben, mit ihnen Auswärtsspiele besucht und sie rechtlich beraten zu haben. Kurzum, er hat die konzeptionell geforderte Fanprojektarbeit professionell umgesetzt. Die Kriminalisierung des Kollegen wirkt sich dabei nicht nur auf seinen Arbeitsbereich aus, sondern macht ihn auch persönlich betroffen. […]
Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft
bag-fanprojekte.de/leipzig
Ausübung der Arbeit als Vorwurf (Presseartikel taz.de)
taz.de/leipzig