Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG e.V.) begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Stadionverbote. Demnach ist eine vorherige Anhörung nun zwingend erforderlich und es müssen „konkrete und nachweisliche Tatsachen von hinreichendem Gewicht“ zum Aussprechen eines Stadionverbotes vorliegen. Wir möchten auf die Kommentierung der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte verweisen.
„Der Entscheidung sind klare Handlungsanweisungen an die Hausrechtsinhaber und auch die Instanzengerichte zu entnehmen: Der Spielbetriebs-Veranstalter muss eine eigene Plausibilitätskontrolle durchführen – insbesondere wenn ihm formularhaft von den Ermittlungsbehörden mitgeteilt wurde, dass ein Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person eingeleitet wurde. Wenn sich ein Stadionverbot lediglich auf ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren stützt, müssen die Instanzengerichte eine eigene Prüfung vornehmen, ob tatsächlich ein auf Tatsachen gestützter Anfangsverdacht vorgelegen hat. Ermittlungsverfahren, die beispielsweise im „Gießkannenprinzip“ ohne ausreichenden Anfangsverdacht lediglich von der Polizei eingeleitet werden, genügen diesen Vorgaben nicht.“ (Quelle: fananwaelte.de)
Grundrechte gelten auch für Stadionbesucher – AG Fananwälte zur Entscheidung des Verfassungsgerichts