Der DFB hat mit Wirkung vom 27. November 2009 die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ ergänzt. Die Veränderung ist in der Präambel verankert und bezieht nun auch Freundschaftsspiele mit ein.
So heißt es: „Die/der – Vereine und Kapitalgesellschaften (…) sind sich dessen bewusst und erkennen daher die nachfolgend aufgeführten für alle verbindlich geltenden Richtlinien für alle Platz- und Hallenanlagen, bei denen sie über das Hausrecht verfügen und unabhängig vom Charakter des Spiels (Wettbewerbs- oder Freundschaftsspiel) an.“
Quelle: Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten (November 2009)